Hier noch ein Link bezüglich Vererbung des Urheberrechts. Das Urheberrecht geht im Todesfalle auf die Erben über. Diese besitzen das Urheberrechts bis zu 70 Jahre nach dem Tod des (ursprünglichen) Urhebers.
Da es vermutlich bei MS1 Erben gibt, könnte man diese ja fragen. Einer "Nachlassregelung" bedarf es nicht